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   LSG Hessen, 23.06.2017 - L 5 EG 1/17   

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https://dejure.org/2017,66375
LSG Hessen, 23.06.2017 - L 5 EG 1/17 (https://dejure.org/2017,66375)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23.06.2017 - L 5 EG 1/17 (https://dejure.org/2017,66375)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23. Juni 2017 - L 5 EG 1/17 (https://dejure.org/2017,66375)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 3/15 R

    Elterngeld - Höhe - selbständige Tätigkeit - Anrechnung von nachgeburtlichem

    Auszug aus LSG Hessen, 23.06.2017 - L 5 EG 1/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 21. Juni 2016, a.a.O.) sei von der gesetzlichen Regelung des § 2b Abs. 3 Satz 1 BEEG auch nicht in Fällen größerer Einbußen bei der Höhe des Elterngeldes durch die Verschiebung des Bemessungsrahmens abzuweichen.

    Soweit das Bundessozialgericht in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 21. Juni 2016, B 10 EG 3/15 R) auf das steuerrechtlich relevante Jahreseinkommen abgestellt und durch die Zahl der Kalendermonate, in denen es erzielt worden sei, geteilt habe, basiere dies auf dem Sonderfall eines Einkommens aus Gewinnanteilen an einer Personengesellschaft, bei der der einzelne Gesellschafter Gewinne gesellschaftsrechtlich regelmäßig nur am Schluss des Geschäftsjahres verlangen könne.

    Dies hat der Gesetzgeber geändert, indem § 2b Abs. 3 BEEG bei Mischeinkünften nunmehr grundsätzlich auf den letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum zurückgreift, sodass die genannte frühere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht mehr herangezogen werden kann, insbesondere kommt angesichts des unmissverständlichen Gesetzeswortlauts keine teleologische Reduktion des § 2b Abs. 3 Satz 1 BEEG im genannten Sinne in Betracht (zu allem: BSG, Urteil vom 21. Juni 2016 a.a.O.).

    Zwischen Einkünften aus selbständiger und nichtselbständiger Erwerbstätigkeit bestehen hinreichend gewichtige Unterschiede, die es rechtfertigen, den Bemessungszeitraum je nach Einkunftsart auf die vom Gesetzgeber gewählte unterschiedliche Weise festzulegen, weil Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit ihrer Natur nach häufiger schwanken als solche aus nichtselbständiger Tätigkeit und von den Berechtigten zudem im Regelfall leichter beeinflusst werden können (BSG, Urteil vom 21. Juni 2016 a.a.O.).

    Dies ist im Rahmen des insoweit gegebenen weiten Gestaltungsspielraumes verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (ebenso: BSG, Urteil vom 21. Juni 2016 a.a.O.).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 21. Juni 2016 (a.a.O.), wie dies das Sozialgericht im Einzelnen ausgeführt hat und auf dessen Ausführungen der Senat insoweit Bezug nimmt (§ 153 Abs. 2 SGG).

  • BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - vorgeburtliche Einkünfte - Mischeinkommen aus

    Auszug aus LSG Hessen, 23.06.2017 - L 5 EG 1/17
    Das Bundessozialgericht hat in Fortführung seiner neueren Rechtsprechung nochmals klargestellt, dass sich die Regelung des § 2b Abs. 3 Satz 1 BEEG auch nicht insoweit als verfassungswidrig erweist, als sie auch in besonders gelagerten Fällen greift (BSG, Urteil vom 27. Oktober 2016, B 10 EG 4/15 R).

    Auch derartige atypische Konstellationen sind von der Befugnis des Gesetzgebers zu typisierenden Regelungen noch gedeckt (so ausdrücklich: BSG, Urteil vom 27. Oktober 2016 a.a.O.).

  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,

    Auszug aus LSG Hessen, 23.06.2017 - L 5 EG 1/17
    Zwischen Einkünften aus selbständiger und nichtselbständiger Erwerbstätigkeit bestünden hinreichend gewichtige Unterschiede, die es rechtfertigten, den Bemessungszeitraum je nach Einkunftsart auf die vom Gesetzgeber gewählte unterschiedliche Weise festzulegen (Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 5. April 2012, B 10 EG 10/11 R).

    Mit nachfolgender Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht klargestellt, dass es für Einkommen aus selbständiger Arbeit bei dem strengen Zuflussprinzip verbleibt und damit allein der tatsächliche Zufluss des Einkommens maßgeblich ist (Urteile vom 5. April 2012, B 10 EG 10/11 R u. 29. August 2012, B 10 EG 18/11 R).

  • BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Festlegung unterschiedlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 23.06.2017 - L 5 EG 1/17
    Soweit der Kläger auf ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen verwiesen habe, sei festzustellen, dass diese Entscheidung von dem Bundessozialgericht (Hinweis auf das Urteil vom 21. Juni 2016, B 10 EG 8/15 R) aufgehoben und die dortige Klage des Klägers abgewiesen worden sei.
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Hessen, 23.06.2017 - L 5 EG 1/17
    Im Übrigen ist Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1980, 1 BvL 89/79, 1 BvR 240/79 = BVerfGE 55, 72 - 95; Beschluss vom 9. November 2004, 1 BvR 684/98 = BVerfGE 112, 50 - 74).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus LSG Hessen, 23.06.2017 - L 5 EG 1/17
    Dabei legt das Bundesverfassungsgericht je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal einen unterschiedlich strengen Prüfungsmaßstab an (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1993, 1 BvL 38/92, 1 BvL 40/92, 1 BvL 43/92 = BVerfGE 88, 87 - 103).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus LSG Hessen, 23.06.2017 - L 5 EG 1/17
    Im Übrigen ist Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1980, 1 BvL 89/79, 1 BvR 240/79 = BVerfGE 55, 72 - 95; Beschluss vom 9. November 2004, 1 BvR 684/98 = BVerfGE 112, 50 - 74).
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 4/13 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - selbstständige Arbeit - nichtselbständige Arbeit

    Auszug aus LSG Hessen, 23.06.2017 - L 5 EG 1/17
    Diese Förderung genügt den Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. hierzu: BSG, Urteile vom 26. März 2014, B 10 EG 4/13 R und 27. Juni 2013, B 10 EG 10/12 R).
  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 19/09 R

    Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zuflussprinzip - modifiziertes

    Auszug aus LSG Hessen, 23.06.2017 - L 5 EG 1/17
    Das modifizierte Zuflussprinzip findet Anwendung insbesondere auf die Fallgestaltung der nachträglichen Erlangung von Arbeitsentgelt, das von dem Arbeitgeber rechtswidrig einbehalten und erfolgreich vor den Arbeitsgerichten geltend gemacht worden ist (vgl. Urteile vom 30. September 2010, B 10 EG 19/09 R u. vom 18. August 2011, B 10 EG 5/11 R).
  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

    Auszug aus LSG Hessen, 23.06.2017 - L 5 EG 1/17
    Zunächst ist zu beachten, dass dem Gesetzgeber im Bereich steuerfinanzierter Sozialleistungen bzw. der gewährenden Staatstätigkeit, auch im Hinblick auf die Familienförderung, eine weite Gestaltungsfreiheit zukommt (BVerfG, Beschlüsse vom 20. April 2011, 1 BvR 1811/08 u. 9. November 2011, 1 BvR 1853/11).
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - Geburt - Bemessungszeitraum -

  • BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld

  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 5/11 R

    Elterngeld - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zufluss -

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 18/11 R

    Elterngeld - Höhe - Erzielen von Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit -

  • BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 10/12 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessungszeitraum - schwangerschaftsbedingte

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 2 EG 4/14

    Berechnung der Höhe von Elterngeld bei abhängiger und selbständiger

  • LSG Hessen, 19.05.2020 - L 5 EG 7/18

    Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes - BEEG, Elterngeld

    Ein Vorbehaltsbescheid mit lediglich vorläufiger Bewilligung gemäß § 8 Abs. 3 BEEG erledigt sich mit der Entscheidung über die endgültige Leistungsbewilligung auf sonstige Weise (vgl. § 39 Abs. 2 Sozialgesetzbuch, Zehntes Buch und ständige Rechtsprechung des Senats u.a. in den Urteilen vom 23. Juni 2017, Az. L 5 EG 4/14 und L 5 EG 1/17 sowie vom 6. November 2017, Az. L 5 EG 22/14 und L 5 EG 14/14).
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